ARBEITSRECHTSVERSTÖSSE ALLGEMEIN
Als Detektei ermitteln wir, stets im Rahmen der zulässigen gesetzlichen Möglichkeiten, bei den verschiedensten Verstößen gegen Arbeitsrecht oder spezielle arbeitsvertraglich vereinbarte Regelungen. So breit gefächert, wie das Spektrum von arbeitsrechtlichen Vereinbarungen insgesamt ist, so vielfältig und unterschiedlich gelagert ist auch die Palette der möglichen Verstöße.
Die Einhaltung von Unfallverhütungs- oder Arbeitsschutzvorschriften ist vielfach durch die Berufsgenossenschaften oder Kammern speziell geregelt. Das Unternehmen hat die Verpflichtung, seine Mitarbeiter über die geltenden Vorschriften zu belehren und deren Einhaltung zu überprüfen.
Es beginnt damit, dass im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass während der Arbeitszeit die „0,0 Promille Grenze“ gilt bis hin zur Vorschrift, dass neben entsprechender Schutzkleidung absolut immer ein Helm zu tragen ist, dass in besonders ausgezeichneten Bereichen absolutes Rauchverbot herrscht und setzt sich unendlich fort.
Wenn der begründete Verdacht besteht, dass wesentliche Vorschriften und Vereinbarungen nicht eingehalten werden und schwerwiegende Folgen drohen, können wir derartiges Fehlverhalten feststellen und dokumentieren. Und das, wie nachfolgende Beispiele zeigen, nicht immer nur für den Arbeitgeber, sondern auch für die Arbeitnehmerseite.
Hier gibt es ein breites Betätigungsfeld für Ermittlungen und Beobachtungen, die allerdings unter der strengen Aufsicht des Gesetzgebers und der Gerichtsbarkeit stehen.
Durch beide Gewalten wurde das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den letzten Jahrzehnten in den Focus gerückt und wie kaum ein anderes Rechtsgebiet detailliert geregelt. Aus diesem Grund muss peinlich genau darauf geachtet werden, dass alle gesetzlichen Vorgaben beachtet werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die erhobenen Beweise vor Gericht nicht anerkannt werden.
Beispiele
Massive Verstöße gegen Jugendarbeitsschutzgesetz in Sterne Hotel-Restaurant
Im Auftrag der Eltern eines Koch – AZUBI, der seine Lehre in einem Gourmetrestaurant absolvierte, wurden durch die Detektei acinus – die freundlichen Kriminalisten GmbH Ermittlungen und Beobachtungen dergestalt durchgeführt, dass Beweise für die Ausbeutung von Koch – AZUBIS in diesem Betrieb im allgemeinen und dem Sohn der Auftraggeber im Besonderen festgestellt und dokumentiert wurden.
Die vollkommen überzogenen Arbeitszeiten der Auszubildenden wurden in langwieriger Arbeit dokumentiert. Hintergrund war der Umstand, dass sich die Eltern gegen die Ausbeutung ihres Sohnes wehren wollten, aber weder in dem Betrieb noch bei den zuständigen Behörden Gehör fanden. Nachdem staatliche Instanzen versagt hatten und untätig blieben, wussten die Eltern keinen anderen Rat, als die Missstände dem bekannten Autor Günter Wallraff mitzuteilen.
Wallraff nahm sich der Sache an, recherchierte noch selbst parallel zur Detektei acinus GmbH und veröffentlichte einen Artikel über dieses Restaurant in der „ZEIT“ und in seinem Buch „Aus der schönen neuen Welt. Expeditionen ins Landesinnere“. Nach Erscheinen des Buches mit namentlicher Nennung des Restaurants wurden die Missstände abgestellt und zukünftig wurde peinlich genau auf die Einhaltung der Arbeitszeiten und der Jugendschutzvorschriften geachtet.
Eine Veröffentlichung der Missstände in einem Buch von Günter Wallraff war sehr hilfreich.
Rauchen im absoluten Nichtraucherbereich mit hohem Gefahrenpotenzial
Im Lager eines Zulieferbetriebes für die Kraftfahrzeugindustrie wurden oben auf abgestellten Paletten mit neuen Produkten immer wieder Zigarettenkippen festgestellt. Diese konnten nur durch einen Mitarbeiter, der in diesem Bereich, in dem strengstes Rauchverbot herrscht, dorthin „geschnippt“ worden sein. Alle Mitarbeiter, die in dieser Halle tätig waren, wurden mehrfach eindringlich dahingehend belehrt, dass das Rauchen dort aus ganz bestimmten Gründen streng verboten ist. Sie mussten sogar einzeln unterschreiben, dass sie entsprechend belehrt wurden.
Dennoch wurden auch danach weiterhin „frische“ Zigarettenkippen an diesen Stellen gefunden. Dies ging sogar soweit, dass sich Kippen, an denen noch Glut war, in die Plastikumhüllung der Palettenware gebrannt hatten und sich Kunden, an die die Ware geliefert wurde, beschwerten, da auch die Plastikteile zur Weiterverarbeitung zum Teil schon angebrannt waren.
Die Geschäftsleitung verfügte in Absprache mit dem Betriebsrat, dass in diesem Bereich eine Video -Überwachungsanlage installiert werden sollte, um den Täter zu überführen und die Gefahr dauerhaft zu beseitigen.
In der Tat konnte die Täterin, eine Gabelstapelfahrerin, in der Nachtschicht dabei aufgenommen werden, wie sie in der Verbotszone rauchte und die Kippen tatsächlich mit den Fingern nach oben auf die Paletten schnippte.
Nur weil die Mitarbeiterin bereit war, die nicht unerheblichen Kosten für die Videoanlage teilweise zu übernehmen und auch die Umsetzung in einen anderen Werksbereich akzeptierte, blieb es bei einer Abmahnung anstatt einer Kündigung.
Hohe Gefährdung durch Rauchen am Arbeitsplatz.
Die brennenden Zigarettenkippen wurden auf die abgepackte Ware geschnippt…

…und eine Mitarbeiterin wurde während der Nachtschicht beim Rauchen in diesem Bereich gefilmt.
Alkoholkonsum während der Arbeitszeit als Kraftfahrer beim Transport von Behinderten
Der Geschäftsleitung einer Werkstatt für Behinderte wurde anonym mitgeteilt, dass einer der Fahrer, der die Behinderten zu Hause abholt und in die Werkstatt bringt bzw. sie am Abend wieder nach Hause fährt, immer wieder zur Mittagszeit in einem bestimmten Geschäft auftaucht und sich dort zwei Becher mit „Coffee to go“ kauft. Dazu würde er zwei „Flachmänner“, und zwar hochprozentigen Wodka, kaufen. Den Kaffee und den Schnaps würde er noch vor Ort vor dem Geschäft bzw. in seinem Firmenbus trinken.
Die Detektei acinus GmbH wurde beauftragt, diese schwere Anschuldigung zu überprüfen und ein etwaiges Fehlverhalten des Mitarbeiters zu dokumentieren.
Der in dem Schreiben beschriebene Supermarkt wurde beobachtet und tatsächlich kam der Fahrer mit seinem Bus zu der beschriebenen Zeit, parkte auf dem Parkplatz vor dem Geschäft und kaufte sich genau zwei Becher „Coffee to go“ und zwei Fläschchen Wodka. Er trank zunächst den ersten Becher Kaffee und sofort darauf den ersten Wodka. Die leere Wodkaflasche steckte er in den Kaffeebecher und widmete sich in gleicher Weise unmittelbar danach dem zweiten Kaffee und dem zweiten Wodka. Die beiden Kaffeebecher mit je einer Wodkaflasche entsorgte er in dem Müllbehälter vor dem Laden und fuhr weg.
Dieses Procedere wurde an drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen des Mannes beobachtet und dokumentiert. Da zu erwarten war, dass der Mann, von seinem Arbeitgeber auf die Verfehlungen angesprochen, diese leugnen würde, wurden jeweils die Kaffeebecher und Wodkafläschchen spurenschonend sichergestellt, sodass später jederzeit eine vergleichende Fingerspuren Untersuchung hätte durchgeführt werden können.
Es kam dann so wie zu erwarten war. Der Geschäftsführer und der Vorsitzende des Betriebsrates luden den Mitarbeiter zu einem Gespräch und hielten ihm die festgestellten Verfehlungen vor. Er stritt zunächst vehement ab, während seiner Arbeitszeit Alkohol zu trinken. In einem ersten Schritt räumte er zwar ein, ein Alkoholproblem zu haben. Dieses wirke sich aber nicht auf seine Arbeit aus.
Erst als die Detektive, die vorsorglich angereist waren, als Zeugen zu dem Gespräch dazu kamen und die Beweismittel auf den Tisch legten, räumte der Mitarbeiter die Verfehlungen ein und erklärte sich zur Teilnahme an einer Rehamaßnahme in Bezug auf die Alkoholabhängigkeit bereit.
Er wurde abgemahnt und begab sich tatsächlich in eine Alkoholtherapie.