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Gerichtsverwertbare Ermittlungen und Beobachtungen sowie Bewachungen gem. § 34 a Gewerbeordnung
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Bedrohung

Bei dem Tatbestand der Bedrohung gem. § 241 StGB handelt es sich um ein Delikt, das sich zwar auch im Geschäftsleben abspielt, überwiegend sind davon jedoch Privatpersonen betroffen.

Wir haben diesem Thema deshalb eine ausführliche Beschreibung im Bereich für „Privatkunden“ gewidmet.

Klicken Sie hier und informieren sich, wenn Sie im geschäftlichen Bereich von einer Bedrohung betroffen sind:

Privatkunden/Straftaten in der oder gegen die Familie/Bedrohung