Geschäftskunden / Arbeitszeitbetrug
Die Detektei acinus ermittelt bei Arbeitszeitbetrug
Grunddelikt ist der Betrug gem. § 263 StGB, im strafrechtlichen Sinn ein Vergehenstatbestand.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
- einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
- eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
- seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger missbraucht oder
- einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
Der Arbeitszeitbetrug, also das Erledigen von betriebsfremden Tätigkeiten während der Arbeitszeit oder die „Verwechslung“ von bezahlter Freizeit mit Arbeitszeit ist ein nicht zu unterschätzendes arbeitsrechtliches Problem, welches die Arbeitgeber jährlich Millionen dadurch kostet, dass Arbeitsstunden bezahlt werden, für die keine entsprechende Gegenleistung erbracht wird.
Dies kann bereits seinen Anfang nehmen in der täglichen systematischen Überziehung der Frühstücks- oder Mittagspause durch Arbeitnehmer oder dem Betrug bei der Arbeitszeiterfassung. Es geht weiter mit dem kompletten Fernbleiben von der Arbeit entweder, um die Freizeit auszudehnen oder um tatsächlich betriebsfremden Tätigkeiten nachzugehen.
Wir als Detektei führen beim Verdacht auf Arbeitszeitbetrug Nachforschungen und Überprüfungen durch und haben schon manchen Täter überführt.
Oft sind es gezielte Observationen, durch die bei entsprechend begründetem Verdacht solche Tatbestände aufgedeckt werden. Sie enden dann mit einer Abmahnung, im Einzelfall auch mit einer fristlosen Kündigung – denn wenn Straftaten im Raum stehen, die durch Arbeitnehmer zum Nachteil des Arbeitgebers begangen werden, fahren die Arbeitsgerichte eine klare Linie.
Ist die Arbeitszeit bei Mitarbeitern im Innendienst noch weitgehend kontrollierbar, so ist dieses beim Außendienstmitarbeiter naturgemäß wesentlich schwerer. Aber auch hier hilft eine professionelle gezielte Beobachtung regelmäßig weiter. Das Ergebnis der Beobachtung und die dabei festgestellten Tätigkeiten können mit dem Rapport des Außendienstler abgeglichen und so eventuelle betrügerische Falschabrechnungen aufgedeckt werden.
Eine Auswahl von Fällen zur Aufklärung von Arbeitszeitbetrug durch unsere Detektive finden Sie hier:
- Klavierunterricht statt KundenbesuchDie Detektive, die einen Außendienstmitarbeiter beobachten sollten, der im Sanitätsvertrieb tätig war, wunderten sich, wieso der Herr zweimal pro Woche in einem bestimmten Wohnhaus verschwand.
Nun gibt es ja viele Möglichkeiten, wie man zwei Stunden in einem Privathaus verbringen kann. Dass man aber während seiner Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter, anstatt Sanitätshäuser zu besuchen, wie es die Pflicht wäre, Kindern Klavierunterricht erteilt, war neu. Aber genau das war das Ergebnis der Ermittlungen und führte unweigerlich zur fristlosen Entlassung des Herrn.
Es stellte sich dann heraus er die Tasteninstrumente tatsächlich professionell beherrscht, denn er machte in seiner Freizeit den „Mann am Piano“ in einer Jazzband und warb dort ganz offen für seine Tätigkeit als Klavierlehrer.Letztendlich war es wohl die große Entfernung von etwa 600 Kilometern zwischen seinem zu bearbeitenden Gebiet und dem Sitz des Unternehmens, die dazu führte, dass der Herr sich fernab jeglicher Kontrolle wähnte. - Angeln anstatt Fenster putzenBei einem Reinigungsunternehmen meldeten sich immer mehr seiner Kunden, die sich massiv über unzureichende und mangelhafte Arbeiten beschwerten. Insbesondere die Reinigungsarbeiten im Außenbereich, z.B. bei den Fensterputzern und den Hausmeisterdiensten wurden beanstandet.Die Detektei acinus GmbH wurde beauftragt, einzelne Arbeiter und Vorarbeiter bezüglich ihrer Arbeitszeiten und Arbeitsauffassung zu überwachen und die Feststellungen gerichtsverwertbar zu dokumentieren.Hierbei wurden haarsträubende Verfehlungen festgestellt und dokumentiert. Manche zu reinigende Objekte wurden gar nicht aufgesucht und bei anderen wurde nur ganz oberflächlich geputzt. Alles war darauf ausgerichtet, die vorgegebene Arbeitszeit zu reduzieren, um Zeit für eigene Schwarzarbeiten oder Freizeitbeschäftigungen herauszuschinden. So wurden Reinigungskräfte dabei beobachtet, wie sie während der Arbeitszeit Malerarbeiten als Schwarzarbeit ausführten, stundenlang zum Angeln gingen oder in ihrem eigenen Schrebergarten arbeiteten. Manche blieben ganz zu Hause, so dass in mehreren Fällen anstatt zwei Mann im Team nur einer für seinen Arbeitgeber unterwegs war. Auch einige Vorarbeiter, die unter anderem die Anwesenheit und Arbeitszeit zu überwachen hatten, waren mit im Bunde und deckten die zu kontrollierenden Mitarbeiter.Es gab Entlassungen, Abmahnungen und Umsetzungen. Und in Zukunft werden gezielte Kontrollen durchgeführt.
- Nachtschicht dauerhaft auf zwei Stunden reduziertEin Arbeitgeber hatte großes Vertrauen in einen langjährigen und wie er glaubte zuverlässigen Mitarbeiter. Dieser sollte jeweils nachts das Betriebsgebäude und -gelände bewachen und gleichzeitig Putz und Serviceleistungen erbringen. Dafür war eine Nachtschicht von jeweils 8 Stunden angesetzt.Nachdem der Arbeitgeber bemerkt hatte, dass es, wenn er einmal zufällig nachts an dem Betriebsgebäude vorbeifuhr, dort immer dunkel war, beauftragte er die Detektei acinus -die freundlichen Kriminalisten GmbH mit der Überprüfung der Arbeitszeit des Mitarbeiters.Über Wochen wurde die Anwesenheit des Mitarbeiters in dem Betrieb stichprobenartig durch die Detektive überprüft und dokumentiert. Dies führte zu einem aus jeglicher Sicht verheerenden Ergebnis. Der Mitarbeiter kam (fast) jede Nacht an die Arbeitsstelle, blieb aber nur für maximal 2 Stunden in den Betriebsräumen und fuhr dann wieder nach Hause.Anstatt acht Stunden zu arbeiten, war er maximal eine bis zwei Stunden am Arbeitsplatz. Am nächsten Morgen war er dann fit für die Ausübung einer Nebentätigkeit.Das schamlose Ausnutzen seiner Vertrauensstellung im Betrieb ging offenbar schon seit Jahren nach diesem Muster.Fazit: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser