GRUNDSÄTZLICHES ZUM THEMA „ERMITTLUNGSKOSTEN“
Das Thema „Kosten“ steht wie bei vielen Alltagsfragen auch bei der nicht alltäglichen Vergabe eines Ermittlungs- oder Observationsauftrages oder einer Bewachungsmaßnahme häufig im Vordergrund. In vielen anderen Lebensbereichen ist es möglich, das Unternehmen mit dem besten Preis- / Leistungsverhältnis über ein Vergleichsportal zu finden. Dies ist im Dienstleistungsbereich von Detekteien eher nicht möglich. Zu unterschiedlich sind die Erwartungen und Anforderungen der Kunden einerseits und die Leistungsfähigkeit der einzelnen Detekteien andererseits.
Die Kosten für einen Detektiveinsatz sind grundsätzlich von der Art und dem Umfang der notwendigen Ermittlungen und der Anzahl der benötigten Detektive bzw. des insgesamt notwendigen zeitlichen und personellen Aufwandes abhängig.
Oft ist es das Bauchgefühl, gepaart mit einem gewissen Vertrauensvorschuss, aus dem heraus sich Kunden auf der Suche nach einer Detektei für uns entscheiden. Dabei spielt die Kostenfrage genauso eine tragende Rolle wie das grundsätzliche Vertrauensverhältnis, das zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehen soll, bzw. zum Beispiel aufgrund einer persönlichen Empfehlung im Vorfeld bereits besteht.
Als Familienbetrieb können wir unseren Kunden ein optimales Preis- / Leistungsverhältnis und die Voraussetzungen für ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen garantieren.
Als Richtlinie für Einsatzkosten von Detektiven werden von Berufsverbänden (Quelle: BDD – Bundesverband Deutscher Detektive, www.bdd.de), Stundensätze von 40,00 € bis 100,00 € veranschlagt.
KOSTENLOSE ERSTBERATUNG
Eine ausführliche telefonische Erstberatung durch einen der Geschäftsführer ist bei uns kostenlos. Schildern Sie uns Ihren Fall und wir werden Ihnen unsere Einschätzung dazu mitteilen. Dies ist auch per Videokonferenz möglich.
KOSTEN- UND VERTRAGSKLARHEIT / TRANSPARENZ
Grundsätzlich liegt unser Stundensatz für die Detektivstunde bei 75,00 € netto und die Kilometerpauschale bei 1,00 € ab dem ausgewählten „Einsatzort“. Hinzu kommen Kosten für besondere Auslagen (Spesen) nach Einzelnachweis und eine Pauschale von 10 % auf die Einsatzkosten, wobei damit pauschal die Kosten für Fotos, Filme, detaillierte Berichterstattung etc. abgegolten sind. Der Einsatz besonderer technischer Gerätschaften wie Videotechnik, GPS-Technik für Warensicherung etc. erfolgt bei Notwendigkeit nach konkreter Absprache und wird gesondert berechnet.
Wichtig bei uns:
Sie gehen keine vertragliche Mindestlaufzeit ein und können die Ermittlungen in jedem Stadium beenden.
Unser Dienstleistungsvertrag zeichnet sich neben einer klaren Struktur durch Kostenklarheit und eine insgesamt große Transparenz aus, so dass Sie jederzeit Herr über die Kosten und den Ermittlungsfortschritt sind und sicher sein können, dass Ihr Auftrag im Rahmen eines angemessenen Preis- / Leistungsverhältnisses bearbeitet wird.
KOSTENOBERGRENZE / KOSTENLIMIT
Außerdem können Sie ein Kostenlimit festsetzen, das Ihnen die Sicherheit einer Kostenbegrenzung nach oben gibt und Sie hinsichtlich der Kosten vor unliebsamen Überraschungen schützt.
So können Sie die Höhe der Kosten bestimmen, die für Sie tragbar sind und Ihren Vorstellungen entsprechen. Nach dem Erreichen dieser Obergrenze erhalten Sie von uns einen genauen Bericht über die getroffenen Feststellungen bzw. alle Aktivitäten der Detektei mit dem exakten Nachweis über die bis dahin entstandenen Kosten.
Dann sprechen wir miteinander, inwieweit Ihr Ziel bereits erreicht ist oder ob es noch weiterer Ermittlungen in eine bestimmte Richtung bedarf.
So bleiben Sie immer Herr über die Ermittlungen insgesamt und über die Höhe der Ermittlungskosten im Besonderen.
GERICHTSVERWERTBARE ERMITTLUNGSBERICHTE
Wichtig für Sie als Kunde ist ein täglicher Einsatzbericht, den wir Ihnen auf Wunsch per sicherer E-Mail übermitteln. Dieser enthält neben einer detaillierten Schilderung des Einsatzgeschehens die angefertigten Fotos und einen Rapport mit allen Kostendetails.
Nach Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie einen zweiten, zusammenfassenden Bericht, der gerichtsverwertbar ist und in dem die ermittelnden Detektive als Zeugen namentlich benannt sind.
Ferner können Sie jederzeit direkt mit unserem Einsatzleiter vor Ort sprechen oder werden über einen sicheren Messenger- / Kurznachrichtendienst von diesem aktuell informiert.
RÜCKFORDERUNG / ERSTATTUNG VON ERMITTLUNGSKOSTEN
In vielen Fällen ist es für Sie als Auftraggeber auf der Basis zahlreicher entsprechender Gerichtsurteile möglich, die Ermittlungskosten vom Verursacher bzw. der Gegenseite zurückzufordern. Dies bedarf im Einzelfall einer juristischen Prüfung, die auf Wunsch der Anwalt unseres Vertrauens für Sie vornimmt, der sich mit solchen Fragen auskennt und der Sie im Gegensatz zu uns juristisch beraten darf.