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Detektei acinus

Die freundlichen
Kriminalisten GmbH

Gerichtsverwertbare Ermittlungen und Beobachtungen sowie Bewachungen gem. § 34 a Gewerbeordnung
für Unternehmen und Privatkunden
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OBJEKT- UND PERSONENSCHUTZ / BEWACHUNG GEMAESS § 34 a GEWERBEORDNUNG

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Detektei acinus GmbH sind im Personen- und Objektschutz ausgebildete Fachkräfte, die die IHK – Ausbildung „Schutz und Sicherheit“ durchlaufen und die Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO abgelegt haben. Darüber hinaus sind sie durch intensives Einsatztraining und große Einsatzerfahrung auf diesem Sektor besonders geschult.

Auch wir als Unternehmen insgesamt erfüllen die strengen Zuverlässigkeitskriterien, die der Gesetzgeber an ein Bewachungsunternehmen stellt und sind durch die zuständigen Gewerbeämter deshalb als solches zugelassen.

Dadurch sind wir in der Lage, unsere Kunden in besonderen Notsituationen zu bewachen und zu beschützen.

Wir verstehen uns zwar nicht als ein klassisches Bewachungs- oder Security Unternehmen, das Veranstaltungen, Diskotheken, Baustellen oder Wohnheime für Flüchtlinge bewacht, werden jedoch dann nach Beauftragung sehr spontan und zeitnah tätig, wenn eine konkrete Bedrohungs- oder Gefahrenlage entstanden ist.

Dies kann zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Erpressung, einer Bedrohung oder einem bevorstehenden Einbruch stehen oder durch jede andere plötzlich auftretende Gefahrenlage erforderlich werden.

BEISPIEL

  • Schutz eines bedrohten Juristen
    Ein Rechtsanwalt trat als Vertreter der Nebenklage in einem Prozess gegen hochkriminelle Intensivtäter auf und musste diese vor Gericht massiv angreifen. Er fürchtete nach einer Bedrohung aus dem Kreis der Angeklagten konkret und zeitlich begrenzt um seine und die Sicherheit seiner Familie.Hier konnten wir durch gezielte Schutzmaßnahmen schnell und unbürokratisch helfen und noch am gleichen Tag Personal zu dem Schutz des Juristen einsetzen bis zu dem Zeitpunkt, bis Alarm- und Sicherheitstechnik am Haus installiert war.
  • Schutz eines bedrohten Politikers
    Ein Politiker, dem keine regelmäßigen staatlichen Schutzmaßnahmen zustehen, fühlte sich aufgrund einer aktuellen politischen Situation von Gegnern bedroht. Auch hier konnten wir punktuell für die Dauer der Bedrohungslage Schutzmaßnahmen durchführen.
  • Bevorstehender Raubüberfall
    Ein Unternehmer befürchtete aufgrund bestimmter Beobachtungen einen bevorstehenden Raubüberfall. Wir halfen schnell und unkompliziert als es darum ging, den Transport von Geld oder Wertsachen zu sichern und das Betriebsgelände zu observieren, um diese konkret bevorstehende Straftat zu verhindern. Ferner führten wir eine Sicherheitsberatung durch und ergriffen Maßnahmen, die derartige Straftaten in Zukunft von vorneherein verhindern.

Wir haben große Erfahrung im Zusammenhang mit derartigen Einsätzen und kooperieren, wenn es der Auftraggeber möchte, sehr eng mit der zuständigen Polizeibehörde.

Hierin liegt aufgrund der langjährigen kriminalpolizeilichen Tätigkeit des Geschäftsführers Nikolaus Klären ein besonderer Schwerpunkt der Detektei. Eine solche Zusammenarbeit und die Ergänzung von Maßnahmen anderer Sicherheitsorgane ist nicht immer, aber doch immer wieder mal angebracht und geboten.

Wir sind allerdings insoweit im Vorteil, dass wir keine langen Instanzen und Zuständigkeitsfragen zu überwinden haben. Wir helfen auch dann unbürokratisch und schnell, wenn staatliche Stellen die Übernahme der Schutzmaßnahmen ablehnen, weil sie die Aufgabe aus personellen oder sonstigen Gründen nicht leisten können.