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Detektei acinus

Die freundlichen
Kriminalisten GmbH

Gerichtsverwertbare Ermittlungen und Beobachtungen sowie Bewachungen gem. § 34 a Gewerbeordnung
für Unternehmen und Privatkunden
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Ermittlungen in Strafverfahren kriminalistische / strafrechtliche Ermittlungen

Die Bearbeitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren durch eine Detektei erfordert besondere Kenntnisse und Erfahrungen durch deren Mitarbeiter. Dabei stellt sich zunächst die Frage, ob derartige Ermittlungen durch eine Detektei überhaupt durchgeführt werden dürfen und können.

Dazu ist festzustellen, dass Ermittlungen in Strafverfahren gemäß Strafprozessordnung (StPO) grundsätzlich der Polizei und Staatsanwaltschaft vorbehalten sind. Dieses Recht soll nicht angetastet werden. Oft werden die staatlichen Stellen aber nicht oder nicht in zufriedenstellendem Maß tätig, so dass durch die Detektei acinus – die freundlichen Kriminalisten GmbH im Kundenauftrag Vorermittlungen und Beweiserhebungen durchgeführt werden, nach deren Abschluss unser Auftraggeber entscheiden kann, ob er diese den Strafverfolgungsbehörden vorlegt oder nicht. Ausnahmen hiervon sind in § 138 StGB (Strafgesetzbuch) „Nichtanzeige geplanter Straftaten“ geregelt.

Beispiele

  • Leergutdiebstahl mit einem Schaden von mehr als 50.000 € – Polizei nicht eingeschaltet

    Dem Steuerberater einer Getränkehandlung fielen große Unregelmäßigkeiten im Bereich der Leergutabrechnung auf. Man muss dazu sagen, dass das Unternehmen in den vorangegangenen zehn Jahren mehrfach die Geschäftsführung und auch den Besitzer gewechselt hatte, sowie umfirmiert worden war. Bei näherer Betrachtung war im Bereich des Leergutes pro Jahr mindestens ein Minus von etwa 10.000 € entstanden, das man sich nicht erklären konnte. Es hatte zum Beispiel kein Einbruch stattgefunden, bei dem größere Posten an Leergut entwendet worden wären. Auch für mögliche fahrlässige Fehlbuchungen ergaben sich keine Anhaltspunkte. Erst als ab dem Zeitpunkt, nachdem die Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren, die gebuchten Leergutrücknahmen näher betrachtet wurden, kam der Verdacht auf, dass die langjährige Mitarbeiterin in diesem Getränkemarkt für den Schaden verantwortlich sein könnte. Immer wenn sie Dienst hatte, waren die gebuchten Leergutrücknahmen besonders hoch. Wir wurden beauftragt, in dem Geschäft eine verdeckte Videoanlage zu installieren. Da sich die Mitarbeiterin durch jahrzehntelange Beschäftigung in jedem Winkel des Marktes bestens auskannte, waren höchste Anforderungen an diese Anlage gestellt, so dass sie einerseits alles aufnehmen sollte, was in dem Laden geschieht, mit Ausnahme von unbeteiligten Personen und andererseits nicht entdeckt wird. Die Uhr der Videoanlage wurde exakt mit der Uhr der Registrierkasse abgeglichen und sekundengenau eingestellt. In der Folgezeit konnte dann beobachtet und dokumentiert werden, wie die Dame arbeitet. Sie machte während ihrer Arbeitszeit mehrere „Luftbuchungen“, indem sie von angeblichen Kunden, die laut Videoaufzeichnung jedoch nicht anwesend waren, mehr oder weniger große Leergutmengen entgegennahm und den Auszahlungsbetrag hierfür in die eigene Tasche steckte. Bei Stammkunden, von denen sie wusste, dass diese auf die Entgegennahme des Kassenbons verzichten, buchte sie ebenfalls mehr Leergut, als diese tatsächlich abgaben. Auf einem Notizzettel, den sie neben der Kasse liegen hatte, vermerkte sie sich die Beträge der „Luftbuchungen“, addierte sie kurz vor Feierabend und entnahm sich den entsprechenden Betrag aus der Kasse. Nachdem genügend Beweismaterial vorlag, wurde die Dame durch zwei Detektive mit dem Sachverhalt konfrontiert und dazu angehört. Ihr wurden die Videoaufnahmen als Beweismittel vorgeführt, worauf sie alles zugab. Durch die Detektive wurde eine Niederschrift der Anhörung gefertigt in der sie sich bereit erklärte, sowohl für den Schaden als auch für die Detektivkosten aufzukommen. Sie rief noch von dem Geschäft aus ihren Vater an, der persönlich erschien und, nachdem er sich von dem Sachverhalt überzeugt hatte erklärte, für den Schaden aufzukommen. Er nahm noch am gleichen Tag einen Kredit in Höhe von 50.000 € auf und bezahlte damit die Schulden seiner Tochter bei ihrem Arbeitgeber. Daraufhin verzichtete der Arbeitgeber auf eine Strafanzeige gegen die Mitarbeiterin. Sie wurde fristlos entlassen und verzichtete auf Rechtsmittel dagegen.

Es kommt also vor, dass Privatpersonen oder juristische Personen durch Straftaten geschädigt sind und sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht an die staatlichen Stellen wenden, sondern an einen Rechtsanwalt, einen Fachanwalt für Strafrecht, oder direkt an die Detektei acinus – die freundlichen Kriminalisten GmbH. Wir arbeiten in solchen Fällen auch sehr oft mit Anwaltskanzleien, zumeist mit Fachanwälten für Strafrecht, zusammen.

Beispiele

  • Verdacht der Korruption, Vorteilsnahme, Betrug u.a. im öffentlichen Dienst

    Korruptionsverdacht beim LBM
    2017 wurde ein Fall von Korruption, Vorteilsnahme, Betrug u.a. im öffentlichen Dienst an die Detektei acinus GmbH herangetragen mit dem Auftrag, den bis dato vorliegenden zahlreichen Verdachtsmomenten und Indizien nachzugehen und, falls sie sich bestätigen sollten, gerichtsverwertbares Material zusammenzutragen. Dann sollte auch eine Strafanzeige gefertigt und der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität zur weiteren Prüfung übersandt werden.Im Zuge der Ermittlungen wurden schwere Straftaten aufgedeckt und der mögliche Täterkreis festgestellt. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde der Staatsanwaltschaft eine 37-seitige Strafanzeige vorgelegt. Nach Prüfung des Sachverhaltes beantragte die Staatsanwaltschaft gem. § 102 StPO mehrere Durchsuchungsbeschlüsse, die durch die zuständige Kriminalpolizeidienststelle für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität vollstreckt wurden.Der Fall nahm eine abrupte Wende, nachdem sich der Hauptverdächtige nach Abschluss der ersten strafprozessualen Maßnahmen das Leben nahm.

    Daraufhin kamen die Ermittlungen zum Erliegen, sodass eine Täterschaft nicht mehr festgestellt wurde und es auch zu keiner Verurteilung kam.

    Aus diesem Grund greift hier die Unschuldsvermutung. Die Geschäftsleitung der Detektei acinus GmbH bedauert diese Entwicklung zutiefst.

Es bleibt jedem Rechtsanwalt, jeder Privatperson und somit auch einer Detektei vorbehalten, Sachverhalte zu erforschen und, falls ein strafrechtlich relevanter Hintergrund erkennbar wird, Strafanzeige zu erstatten und den Ermittlungsbehörden die eigenen Ermittlungsergebnisse vorzulegen und auch, diese bei den weiteren Ermittlungen zu unterstützen.
Dies ist seit vielen Jahren ein Spezialgebiet der Detektei acinus – die freundlichen Kriminalisten GmbH, deren Geschäftsführer Nikolaus Klären über mehr als 30 Jahre, davon viele Jahre in leitender Position, bei der Kriminalpolizei des Landes Rheinland-Pfalz tätig war.

Diese jahrzehntelange kriminalpolizeiliche Berufserfahrung des Geschäftsführers hat ihre Wirkung auf den gesamten Mitarbeiterstab der Detektei acinus – die freundlichen Kriminalisten GmbH entfaltet. Ermittlungen und Observationen mit strafrechtlichem Hintergrund werden professionell und mit den erforderlichen kriminalistischen Kenntnissen juristisch fundiert durchgeführt

Hinweis:

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir gemäß Rechtsberatungsgesetz (RBerG) als Detektei keine Rechtsberatung durchführen dürfen und auch nicht durchführen.
http://www.gesetzesweb.de/RBerG.html