Der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens im Schreinerhandwerk und einer seiner Handwerksmeister hatten sich wegen verschiedener negativer Verhaltensweisen des Mitarbeiters zerstritten und die Sache war nach seiner Kündigung letztendlich vor dem Arbeitsgericht gelandet. In dem von dort ergangenen Urteil wurde die Kündigung bestätigt und dem Handwerker untersagt, in einem Umkreis von 50 km in direkte Konkurrenz zu seinem bisherigen Arbeitgeber zu treten und entsprechend tätig zu werden.
Nachdem es konkrete Hinweise dahingehend gab, dass der Mann das Verbot missachtet, wurde die Detektei acinus GmbH mit einer entsprechenden Überprüfung durch Beobachtung des Schreiners beauftragt.
Und siehe da: Er sich über das Urteil hinweg nur mit dem Unterschied, dass er als Subunternehmer mit dem neuen Geschäft seiner Ehefrau für ein Unternehmen mit Sitz in Osteuropa tätig wurde.
Er dachte offenbar, dass er mit diesem Trick durchkommt. Dieser Plan ging nicht auf, denn er konnte an mehreren Tagen bei beruflichen und somit wettbewerbswidrigen Aktivitäten an unterschiedlichen Baustellen über den ganzen Arbeitstag hinweg beobachtet und fotografiert werden.
Ihm drohen nun erhebliche Strafzahlungen und in diesem Fall auch die Übernahme der Detektivkosten.